26. Februar 2026

Rederecht selbstverständlich

Marina Kargoscha, Sprecherin im Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung: „Es war immer klar, dass die Einzelstadtverordneten auch in den Ausschüssen ein Rederecht haben müssen. Nur ein Stimmrecht bekommen die Einzelabgeordneten in den Ausschüssen nicht. Denn nur so kann die Arbeitsfähigkeit in den Ausschüssen durch gewählte politische Mehrheiten sichergestellt werden.“

Thorsten Raschen, MdBB, Fraktionsvorsitzender: „Die gleichen Abgeordneten, die ein Stimmrecht in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung einfordern, akzeptieren das gleiche Verfahren in den Ausschüssen und Deputationen der Bremischen Bürgerschaft geräuschlos. Der Wählerwille aus der letzten Wahl im Jahr 2023 spiegelt sich nur noch in den Fraktionen der Koalition aus SPD, CDU und FDP wider.“

„Aufgrund der Wanderungsbewegungen der Stadtverordneten in der Opposition nach der Wahl kann es doch nicht sein, dass wir irgendwann alle Ausschüsse mit 48 Stadtverordneten besetzen müssen, um eine Mehrheit der Koalition sicherzustellen. Damit ist das fehlende Stimmrecht kein Missstand und auch keine Diskriminierung. Es gelten damit die gleichen Regeln in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung, wie in der Bremischen Bürgerschaft“, so Kargoscha und Raschen abschließend.

 

Marina Kargoscha

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